Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der IRP. Er tagt mindestens zwei Mal jährlich und engagiert sich ehrenamtlich. Er verwaltet das Vermögen der Stiftung und befindet über seine Verwendung im Sinne des Stiftungszwecks. Er bildet aus dem Kreise seiner Mitglieder einen Exekutivausschuss, der sich um die laufenden Geschäfte kümmert.